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   BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18   

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https://dejure.org/2019,3832
BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18 (https://dejure.org/2019,3832)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - 3 StR 501/18 (https://dejure.org/2019,3832)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18 (https://dejure.org/2019,3832)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73d Abs. 2 StGB
    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der genauen Wertermittlung; Überzeugung von der Richtigkeit der Schätzung; kein Widerspruch zu Ergebnissen der Beweisaufnahme; Zweifelssatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 142
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Schätzung

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18
    Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Werte, die für §§ 73 bis 73d StGB maßgebend sind, nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit oder Kosten erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01, NStZ-RR 2001, 327, 328; LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73b Rn. 5; S/S/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 40 Rn. 20; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 9).

    Dabei ist für die Ermittlung der Tatsachengrundlagen der Schätzung - nicht dagegen für die Schätzung selbst - der Zweifelssatz anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN; SSWStGB/Claus, 4. Aufl., § 40 Rn. 16; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 40 Rn. 121 jeweils mwN).

  • BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15

    Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18
    Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15, NStZ-RR 2015, 335, 336 für § 40 Abs. 3 StGB).
  • BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18
    Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Werte, die für §§ 73 bis 73d StGB maßgebend sind, nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit oder Kosten erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01, NStZ-RR 2001, 327, 328; LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73b Rn. 5; S/S/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 40 Rn. 20; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 9).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Eine Schätzung nach dieser Vorschrift ist zulässig, wenn die genauen Werte nicht ermittelt werden können oder dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27.06.2001 - 5 StR 181/01, juris Rn. 6; vom 23.01.2019 - 3 StR 501/18, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 9).
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zu einer

    Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142 mwN).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Die Urteilsgründe lassen insoweit - im Gegensatz zu der weitergehenden Einziehung allein gegen den Angeklagten M.     G.     - auch eine von der Strafkammer nach § 73d Abs. 2 StGB vorgenommene Schätzung und deren Grundlagen nicht erkennen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 19.04.2023 - 2 StR 46/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    c) Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Kammer unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) Umfang und Wert der für eine Einziehung nach § 73c Satz 1 StGB maßgeblichen Verkaufserlöse mit Blick auf die festgestellten Einkaufspreise, die jeweiligen Handelsmengen und den Gesamtumsatz nach § 73d Abs. 2 StGB schätzen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, juris Rn. 6).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger

    Den Urteilsgründen müssen jedoch die Schätzungsgrundlagen nachvollziehbar zu entnehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142; vom 23. Januar 2020 - 3 StR 26/19 Rn. 16, jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23

    Unterbliebene Einziehungsentscheidung wegen des bloßen Erwerbs und Weiterverkaufs

    Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB ist nur möglich, wenn feststeht, dass der Täter überhaupt etwas aus der Tat erlangt hat; die Frage, ob er etwas erlangt hat, ist nicht der Schätzung zugänglich (vgl. MüKo-StGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73d Rn. 20; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73d Rn. 8; vgl. zur Schätzung von Erlösen aus Drogengeschäften auch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 519/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Bestimmung des der Einziehung

    c) Das neue Tatgericht wird daher den jeweiligen Verkehrswert des Stehlgutes festzustellen haben, beispielweise unter Heranziehung der Anschaffungskosten und der Gebrauchsdauer, gegebenenfalls im Wege der Schätzung (§ 73d Abs. 2 StGB; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142).
  • BGH, 21.05.2019 - 5 StR 188/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Schätzung der Höhe des Erlangten;

    Jedoch müssen die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, festgestellt und erwiesen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, NStZ-RR 2015, 335 zu § 40 Abs. 3 StGB; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18 -, juris).
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